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 Antrag Langjährige Mitgliedschaft
 Bezirk:  Ehrungsordnung ab Bezirk-BSSB-DSB, Ehrungsantrag Bezirk 
 Gau:  Ehrungsordnung Gau, Ehrungsantrag Gau

 

Ehrungsordnung
des
Schützengaues München SÜD-OST

 

I. Vorbemerkungen:

Diese Ehrungsordnung ist angelehnt an die Ehrungsordnung des Bezirks München vom 15.04.2013

Die Ehrungsordnung des Schützengaues München Süd-Ost ist eine verbindliche Richtschnur und Empfehlung, nach welchen Kriterien, Verdienste der Mitglieder des Gaues und dessen Vereine mit Ehrungen gewürdigt werden sollen. Insbesondere beinhaltet sie die Reihenfolge der Beantragung und Verleihung der aufgeführten Ehrungen.

Zuständig für Ehrungen im Schützengau München Süd-Ost ist das Gauschützenmeisteramt. Es entscheidet im Ehrungsausschuss über die eingegangenen Ehrungsanträge und befindet auch über die Weiterleitung der Ehrungsanträge an höhere Verbandsebenen.

Die Schützenmeister der Gesellschaften sind gehalten, sich bei der Beantragung für Ehrungen an die Richtlinien dieser Ehrungsordnung oder Ehrungsordnungen höherer Verbandsebenen zu halten.

Anträge auf Ehrungen, die den Bestimmungen dieser Ehrungsordnung entgegenstehen, sind im Interesse einer Gleichbehandlung aller Schützen abzulehnen.

Anträge die nicht der Form entsprechen, falsche Angaben enthalten oder unvollständig sind werden nicht bearbeitet.

Ehrungen für die 1. Schützenmeister der Vereine sowie die Mitglieder des Gauausschusses werden vom 1. Gauschützenmeister festgelegt.

Anträge auf Ehrungen von Vereinsmitgliedern sind durch den jeweiligen 1. Schützenmeister beim Gauschützenmeisteramt einzureichen.

Die Beantragung erfolgt mittels des aktuellen Ehrungsantrages bis spätestens
15. Oktober des laufenden Jahres.

 

II. Grundsätze:

Der Ehrungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Gauvorstandes, in ihrer Funktion sind dies der erste Gauschützenmeister, der Ehrungsbeauftragte des Gaues und einem dritten Vorstandsmitglied.

Der Ehrungsausschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen die Weiterleitung von Ehrungsanträgen für höhere Verbandsehrungen veranlassen.

Für die Beantragung der ersten Gauehrung (klein Silber) ist eine mindestens 5-jährige Mitgliedschaft Voraussetzung. Ausnahmen können durch den Ehrungsausschuss gewährt werden wenn diese ausreichend begründet ist oder dies besondere Verdienste rechtfertigen.

Für die Mitglieder eines Schützenmeisteramtes ist in der Regel mindestens eine Amtsperiode erforderlich, um eine Ehrung zu erhalten.

Zwischen zwei Ehrungen sollten mindestens 3 Jahre liegen. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, wobei bei eingehender Begründung ein strenger Maßstab anzulegen ist.

Wird ein Ehrungsantrag abgelehnt so wird dies dem Antragsteller vom Ehrungsausschuss mit einer Begründung mitgeteilt.

 

III. Ehrenzeichen des Gaues:

Der Gau vergibt folgende Ehrenzeichen:

• klein Silber für alle Vereinsmitglieder, die sich in besonderer Weise um das Schützenwesen verdient gemacht haben

• groß Silber für Mitglieder der Vereinsvorstände, die sich durch ihre Tätigkeit für das Schützenwesen verdient gemacht haben

• Gold für Schützenmeister und Mitglieder, die sich durch ihre Tätigkeit für das Schützenwesen sehr verdient gemacht haben

• groß GOLD für Außerordentliche Verdienste und auf Antrag des Gauschützenmeisteramtes

ehrenzeichen

Eine herausragende Rolle soll in dieser Ehrungsfolge das Zeichen „groß GOLD“ einnehmen. Es wird nur für herausragende, verantwortungsvolle und jahrzehntelange Tätigkeit im Verein/Gau vergeben, speziell Angefertigt und daher die wertvollste Ehrung die der Gau vergeben kann.

Auf Vorschlag eines Vereines und bei außerordentlichen Verdiensten im Verein und Gau oder höheren Verbandsebenen kann ausschließlich der erste Gauschützenmeister diese Ehrung beantragen und der gesamte Gauvorstand wird darüber entscheiden.

 

IV. Ehrungsfolge:

Die Ehrungsfolge ergibt sich aus der unter III. genannten Reihung unter Berücksichtigung vorgenannter Regelungen.

Ehrenzeichen höherer Verbandsebenen sollten erst nach der ersten Ehrungsstufe des Gaues München Süd-Ost beantragt werden. Ausnahmen können durch den Ehrungsausschuss gewährt werden wenn diese ausreichend begründet ist oder dies besondere Verdienste rechtfertigen.

 

V. Ehrenmitgliedschaft des Gaues:

Diese höchste Ehrung des Gaues wird auf Vorschlag des Gauschützenmeisteramtes durch die Zustimmung in der Mitgliederversammlung verliehen. Sie setzt eine jahrzehntelange Tätigkeit zum Wohle des Gaues voraus, verbunden mit besonderen Verdiensten aus dieser Tätigkeit, welche bereits durch alle anderen Ehrungsmöglichkeiten des Gaues gewürdigt wurden.

Erste Gauschützenmeister des Gaues München Süd-Ost können hierbei zu Ehren-gauschützenmeistern ernannt werden.

 

München, den 19.05.2015
gez. die Gauvorstandschaft

 

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